Artikel 6 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober sieht vor, dass die allgemeinen Vollmachtsregister die Existenz besonderer Register jedes Registers nicht verhindern, in denen die zur Durchführung von Verfahren erteilten Vollmachten spezifisch für dieses Register eingetragen werden. Darüber hinaus wird jede Stelle über ein eigenes elektronisches Vollmachtsregister verfügen können.

Wie dem auch sei, diese allgemeinen und besonderen Register müssen vollständig miteinander kompatibel sein, um ihre Verbindung und Kompatibilität sowie die telematische Übertragung der darin enthaltenen Anfragen, Schriftstücke und Mitteilungen zu gewährleisten.

Für diese Interoperabilität ist jedoch zunächst die Genehmigung des entsprechenden Technischen Interoperabilitätsstandards des Datenmodells und der Interoperabilitätsbedingungen der elektronischen Vollmachtsregister erforderlich, der sich in der Vorbereitungsphase befindet.

Vollmacht ist das elektronische Vollmachtsregister der Generalverwaltung des Staates, das – ebenso wie REPRESENTA oder andere ähnliche Register – die Registrierung von Vertretungen mit dem Zweck ermöglicht, dass Bevollmächtigte vor den öffentlichen Verwaltungen im Namen Dritter handeln

Andererseits zielt das Elektronische Register der Bieterunternehmen der Generalitat von Katalonien (RELI) darauf ab, den Wettbewerb der Unternehmen zu erleichtern und die Maßnahmen der katalanischen öffentlichen Verwaltungen bei Vertragsvergabeverfahren zu beschleunigen (Dekret 107/2005 vom 31. Mai). .

Unter den verschiedenen Daten, die im RELI eingegeben werden, stechen diejenigen hervor, die sich auf die Vertretung der bietenden Unternehmen beziehen, wie zum Beispiel:

  • Datum des Dokuments und Nummer des Protokolls zur Erteilung der Vertretungsbefugnis in vertraglichen Verfahren.
  • Namen und Vornamen der Vertreter.
  • Identifizierung der übertragenen Vertretungsbefugnisse: Bieten, Unterzeichnen von Verträgen, Vergabe von Krediten, Einrichtung von Anzahlungen und Inkasso.
  • Dauer der Vertretungsbefugnisse.
  • Wirkungsweise der Vertretungsbefugnisse.
  • Nummer und Ablaufdatum des Ausweisdokuments der Vertreter.

Im Hinblick auf die Bestimmungen der Verwaltungsverfahrensordnung ist die Integration des Dienstes REPRESENTA in APODERA und RELI geplant, sobald der angegebene technische Standard genehmigt ist und die Integrationen verfügbar sind.

Bezüglich der Integration mit APODERA haben wir leider noch keine Prognose, da wir auf die Genehmigung des Interoperability Technical Standards (Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft und digitale Transformation) warten, der sich derzeit noch im Versionsentwurf befindet. Das AOC-Konsortium arbeitet an der Anpassung an die Entwurfsspezifikationen des NTI, aber bis wir die endgültige Version haben, werden wir die technische und funktionale Anpassung unserer Plattform und die Umsetzung der technischen Aufgaben für die formale Integration nicht abschließen können.