Die Verwaltungsverfahrensordnung erlaubt die Durchführung der Klage der betroffenen Parteien durch einen Vertreter, eine Bedingung, die mit jedem rechtsgültigen Mittel akkreditiert werden kann, das zuverlässige Beweise für ihre Existenz hinterlässt (Artikel 5 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober). .
Zwei dieser Mittel sind unter anderem i) die Akkreditierung der Eintragung der Vertretung in ein elektronisches Vollmachtsregister (z. B. REPRESENTA) und ii) die qualifizierte elektronische Vertretungsbescheinigung (Artikel 32 des Königlichen Erlasses 203/2021). , vom 30. März).
In der Praxis, insbesondere wenn es sich bei den Interessenten um juristische Personen handelt (und daher der elektronischen Beziehung unterliegt), ist es üblich, repräsentative Zertifikate zu verwenden.
In diesem Fall können Zweifel darüber aufkommen, ob die im elektronischen Zertifikat enthaltene Darstellung in REPRESENTA registriert werden muss oder nicht.
Es ist zu beachten, dass das qualifizierte elektronische Vertreterzertifikat in Übereinstimmung mit den Vorschriften über Vertrauensdienste ausgestellt wird, die eine Überprüfung des Vertretungsverhältnisses erfordern (Verordnung 910/2014 (ReIDAS) und Gesetz 6/2020 vom 11. November).
Da diese Bescheinigungen bereits für sich genommen das zwischen zwei Personen bestehende Vertretungsverhältnis bescheinigen, ist es daher nicht erforderlich, die Vertretungen in REPRESENTA zu registrieren.
Wenn Sie versuchen, die in einer Vertretungsbescheinigung enthaltene Darstellung zu registrieren, d. h. wenn Sie zu registrieren versuchen, dass die in der Bescheinigung enthaltene natürliche Person die darin enthaltene juristische Person vertritt, gibt die Plattform eine Warnung zurück: Dies ist nicht der Fall Es ist möglich, diese Kombination von NIFs zu registrieren.
Dies ist der Fall, da, wie im vorherigen Abschnitt dieser FAQ angegeben, die Vertretungsbescheinigung bereits das bestehende Vertretungsverhältnis zwischen diesen beiden Personen bescheinigt und es daher nicht erforderlich ist, diese Vertretung im REPRESENTA zu registrieren.
Dasselbe geschieht auch umgekehrt, wenn Sie versuchen zu registrieren, dass die in der Bescheinigung aufgeführte juristische Person die in dieser Bescheinigung aufgeführte natürliche Person vertritt, da es sich um eine Darstellung handelt, die nicht zutrifft.