Sowohl der Vollmachtgeber (Bevollmächtigter) als auch der Bevollmächtigte (Vertreter) können die Vollmacht jederzeit widerrufen.
Im Falle der Vollmachten können Sie im Reiter „Beratung und Verwaltung“ nach den Vertretungen suchen, in denen Sie als Vollmachtgeber eingetragen sind, diese abmelden und widerrufen.
Im Fall des Vertreters können Sie auf dem „Home“-Bildschirm nach allen Vertretungen suchen, in denen er gezählt wird:
- Ermächtigend und gleichzeitig widerrufend
- Repräsentieren und gleichzeitig aufgeben
Wenn Darstellungen ohne beigefügte Dokumentation erstellt werden, bleiben diese im Status „Annahme ausstehend“:
- Wenn es durch den Bevollmächtigten (der die Vollmacht erteilt) erstellt wurde, muss es vom Vertreter (der die Vollmacht erhält und im Namen des Bevollmächtigten handelt) akzeptiert werden.
- Wenn es vom Vertreter erstellt wurde (der die Befugnisse erhält und im Namen des Auftraggebers handelt), müssen sie vom Auftraggeber (der die Befugnisse erteilt) akzeptiert werden.
Daher müssen Vertretungsanträge ohne beigefügte Unterlagen immer von der anderen Partei angenommen werden, die den Antrag nicht gestellt hat.
Diese andere Partei, die die Vertretung annehmen muss, kann dies auf zwei Arten tun:
- Persönlich: Gehen Sie zu einer beliebigen Benutzerverwaltung des Dienstes Representa, wo ein öffentlicher Mitarbeiter Ihre Anfrage bearbeiten kann.
- Elektronisch: über das Staatsbürgerschaftsportal des Dienstes Representa.
In diesem zweiten Fall muss die Person auf das Staatsbürgerschaftsportal zugreifen, sich mit den dafür gültigen Mechanismen authentifizieren und auf der Registerkarte „Startseite“ nach den Darstellungen suchen, die als „Annahme ausstehend“ aufgeführt sind.
Wenn Sie auf die entsprechenden Details zugreifen, werden diese mit dem Status „Akzeptanz ausstehend“ angezeigt. Wenn Sie auf die Schaltfläche „Akzeptieren“ klicken, bleiben sie im Status „Gültig“ und werden ab diesem Zeitpunkt wirksam.
Es kommt auf den Einzelfall an.
Für den Fall, dass der Registrierung zu validierende Unterlagen beigefügt sind, ist dies nicht erforderlich. Sobald die Registrierung registriert ist, wird sie von einem Beamten mit der Rolle des Validierers validiert oder abgelehnt. Abhängig davon bleibt sie gültig, ist bereits in Kraft oder wird abgelehnt. Dies liegt daran, dass davon ausgegangen wird, dass der Vertreter dieser Vertretung bereits in einer früheren Handlung zugestimmt hat.
Für den Fall, dass der Registrierung keine zu validierenden Unterlagen beigefügt sind, muss die andere Partei (die Person, die den Antrag nicht gestellt hat) diesen ausdrücklich akzeptieren.
Wenn die Person, die die Vertretung anmeldet, diejenige ist, die die Befugnisse erteilt und die E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer der vertretenden Person mitteilt, wird eine E-Mail und/oder SMS gesendet, um sie über den Termin mit einer kurzen Mitteilung zu informieren Erklärung dieses Umstandes und mit den Informationen, um ihn zu akzeptieren. Sollte der Vertreter kein Interesse haben, kann er von der Bestellung zurücktreten.
Wenn es umgekehrt ist, funktioniert es genauso. Wenn die Person, die die Vertretung anmeldet, der Vertreter ist und keine Unterlagen beigefügt sind, wird die Vertretung ebenfalls bis zur Annahme erstellt. Bei Angabe der E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer des Bevollmächtigten wird ihm eine E-Mail und/oder SMS mit der Information über den Termin mit einer kurzen Erläuterung dieses Umstandes und den Informationen zur Annahme zugesandt. Ist der Bevollmächtigte nicht interessiert, kann er auf die Vertretung verzichten.
Im gleichen Sinne können Sie sich jederzeit für die Benachrichtigungen registrieren oder abmelden.
Um Ihre Vertretungen einzusehen, erscheint nach dem Zugriff auf das Portal auf der Startseite unter Ihren Daten „Meine Vertretungen“ die Liste der Personen, mit denen Sie Vertretungen haben, entweder als Vollmachtgeber oder als Vollmachtnehmer Wenn Sie darauf klicken, können Sie dessen Inhalt sehen.
Der Dienst Representa ist bei Angabe der E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer bei der Vertretung und dem Versenden von Mitteilungen von der Person, die die Vollmacht erteilt (Bevollmächtigter), und von der Person, die die Vollmacht erhält (Vertreter), autorisiert. , sendet eine Benachrichtigung per E-Mail und/oder Telefon, wenn sich der Status der Vertretung ändert.
Auf diese Weise wird jedes Mal eine E-Mail und/oder SMS versendet:
- hoch (zeigt an, ob sich die Darstellung im Status „Akzeptanz ausstehend“ oder „Validierung ausstehend“ befindet)
- Widerruf
- Rücktritt
- Validierung einer Darstellung bis zur Validierung (zeigt an, dass sie registriert wurde)
- Ablehnung einer Vertretung bis zur Validierung
- Annahme einer Vertretung bis zur Annahme (zeigt an, dass sie registriert wurde)
- Stornierung einer Vertretung (wird von der Verwaltung durchgeführt, wenn darin ein Fehler festgestellt wird oder wenn seit dem Vertretungsantrag 40 Tage vergangen sind und dieser vom Vertreter nicht angenommen wurde)
Und für den Fall, dass eine Vertretung abläuft, wird eine Ablaufmitteilung gesendet:
- 1 Monat vorher
- 1 Woche vorher
- zum Zeitpunkt des Ablaufs
Wenn die Annahme einer Vertretung aussteht, wird eine Mitteilung gesendet:
- 1 Woche später
- 1 Monat später