Wenn eine Vertretung storniert wird, wird eine E-Mail an den Bevollmächtigten und seinen Vertreter gesendet, in der er über diesen Umstand informiert wird, sofern er dies per E-Mail mitgeteilt und die Erlaubnis zum Versenden von Mitteilungen erteilt hat.

In diesem Fall ist die Vertretung nicht mehr gültig und der Bevollmächtigte kann daher keine Verwaltungshandlungen im Namen der Vollmacht vornehmen.

Eine Vertretung wird von der Verwaltung aus zwei Gründen immer abgesagt:

  • Beim Rendern wurde ein Fehler festgestellt , der ungültig gemacht werden muss, um die Verwendung zu verhindern. Dies wäre z.B. der Fall. ex. wenn ein Fehler im Namen oder der NIF der Vollmacht vorliegt, wenn die der Vertretung zugrunde liegende Dokumentation prozessualer Art und die eingetragene Vertretung allgemeiner Art ist usw.
  • Seit dem Antrag auf Vertretung sind 40 Tage vergangen und der Vertreter hat ihn nicht angenommen . In diesem Fall wird die Darstellung aufgehoben, sodass sie nicht auf unbestimmte Zeit in diesem Zustand verbleibt.

Sobald die Vertretung storniert wurde, kann sie in keiner Weise reaktiviert werden. Daher ist es notwendig, die Vertretung erneut zu registrieren, dabei darauf zu achten, dass keine Fehler in den Daten gemacht werden, oder sicherzustellen, dass sie anschließend vom Vertreter akzeptiert wird Grund für die Stornierung.