Eine Verlängerung ist die Verlängerung der Gültigkeit einer Darstellung über das ursprüngliche Gültigkeitsdatum hinaus. Eine Vertretung hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 5 Jahren, daher kann die Vertretung innerhalb dieses Zeitraums verlängert werden, d. h. ihre Gültigkeit kann verlängert werden.
Jede gültige Zusicherung mit einer Gültigkeit von weniger als 5 Jahren kann verlängert werden, wobei die maximale Gültigkeitsdauer 5 Jahre beträgt (einschließlich der Summe aus der ursprünglichen Zusicherung und aufeinanderfolgenden Verlängerungen), sofern keine neuen Nachweisdokumente beigefügt werden müssen diese Erweiterung der Darstellung.
Also,
Wenn A für 1 Jahr B vertritt --> n Verlängerungen für die restlichen 4 Jahre möglich.
Wenn A B für 2 Jahre vertritt --> n Verlängerungen für die restlichen 3 Jahre möglich.
Ist aufgrund der Verlängerung der Vertretung die Beifügung einer beglaubigenden Urkunde erforderlich, muss eine neue Vertretung erfolgen.
Bezüglich des Anmeldeverfahrens zur Verlängerung gilt dasselbe wie bei Neuanmeldungen:
- Wenn die ursprüngliche Vertretung ohne begleitende Dokumentation (entweder durch die Vollmacht oder den Vertreter) beantragt wurde und daher den Status „Annahme ausstehend“ durchlaufen hat >> muss der Verlängerungsantrag von der anderen Seite akzeptiert werden, um gültig zu sein.
- Wenn der ursprünglichen Darstellung Unterlagen beigefügt waren und sie daher den Status „Validierung ausstehend“ durchlaufen hat, ist eine Validierung durch die Verwaltung des Verlängerungsantrags erforderlich, um gültig zu werden.
Liegt der Vertretung eine neue Vollmachtsurkunde zugrunde, ist die Verlängerung nicht zulässig und daher eine Neuanmeldung erforderlich.
Sollte die Vertretung bereits abgelaufen sein >> ist die Verlängerung nicht zulässig und daher muss eine Neuanmeldung erfolgen.
Ja.
Wenn die ursprüngliche Vertretung „ausstehend“ war, kann die Vollmacht oder der Vertreter eine Verlängerung beantragen und die andere Partei muss diese akzeptieren.
Wenn die ursprüngliche Vertretung „zur Validierung aussteht“, können sowohl die Vollmacht als auch der Vertreter eine Verlängerung beantragen und diese muss von der Verwaltung validiert werden.
Sie müssen auf das Staatsbürgerschaftsportal zugreifen und nach der Vertretung suchen, die verlängert werden soll.
Wenn wir auf die zu verlängernde Vertretung klicken, gelangen wir zur Registerkarte „Beratung und Verwaltung“ und dort können Sie, wenn die Vertretung die Anforderungen erfüllt (gültig und für weniger als 5 Jahre gültig), auf der Registerkarte „Aktionen“ dies tun Gehen Sie zum Ende der „Erweiterung“.
Sie müssen den Gültigkeitszeitraum auswählen (immer weniger als 5 Jahre bei der ursprünglichen Darstellung) und auf „Verlängerung“ > „Bestätigen“ klicken.
Die Anfrage verbleibt je nach Lebenszyklus der ursprünglichen Darstellung im Zustand „Validierung ausstehend“ oder „Annahme ausstehend“, wie im Abschnitt „ Wie funktioniert der Erweiterungsablauf?“ erläutert. "
Damit die Darstellung gültig ist, müssen Sie von hier aus dem üblichen Ablauf folgen:
- Ausstehende Annahme: muss von der anderen Partei akzeptiert werden (diejenige, die die Verlängerung nicht initiiert hat).
- Ausstehende Validierung: Der Verwaltungsvalidator muss die beigefügte Dokumentation prüfen und validieren.